Abschluss Lärmkartierung /Lärmkarten Zeulenroda-Triebes
EU Umgebungslärmrichtlinie 202/49/EG
Abschluss der Lärmkartierung 2022
Beginn Lärmaktionsplanung 2024
Im Rahmen der Kartierung wurden die in Thüringen durch den Straßenverkehr an den Hauptverkehrsstraßen verursachte Lärmsituation sowie die ggf. betroffenen Einwohner, Wohneinheiten, Schulen und Krankenhäuser ermittelt. Diese Kartierung wurde auch für die Stadt Zeulenroda-Triebes durchgeführt. Maßgeblich für die Betroffenheit sind dabei Dauerschallpegel ab 55 dB(A) im sog. Tag/Abend/Nacht-Zeitraum von 00:00-24:00 Uhr und ab 50 db(A) im Nachtzeitraum von 22:00-06:00 Uhr. Laut dem Artikel 9 der EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) sowie §47e Abs.1 BlmSchG i.V.m. § 7 der 34. BlmSchV und § 3 Abs. 1 Nr.2 der Thüringer Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung –ThürImZVO- ist es vorgeschrieben die Lärmkarten zu veröffentlichen. Diese Lärmkarten finden Sie ab sofort auf unserer Homepage unter www.zeulenroda-triebes.de/buerger-rathaus/dienstleistungen/laermkarten