Kenntnisgabeverfahren
Allgemeine Informationen
Beim Kenntnisgabeverfahren handelt es sich um ein Baugenehmigungsverfahren, das die Genehmigung und damit die Bauverwirklichung vereinfacht und zeitlich beschleunigt. Voraussetzung ist, dass für den Bereich in dem das Bauvorhaben liegt ein qualifizierter Bebauungsplan besteht. Die Unterlagen sind bei der Verwaltung einzureichen. Dieses prüft innerhalb von drei Arbeitstagen nach Eingang der Unterlagen, ob diese vollständig sind und teilt dies dem Antragsteller mit. Die Verwaltung benachrichtigt die Eigentümer der unmittelbar an das Baugrundstück angrenzenden Grundstücke über das geplante Bauvorhaben.
Ansprechpartner:
Landratsamt Greiz
Untere Bauaufsichtsbehörde
Dr.-Rathenau-Platz / Weberstraße 1
07973 Greiz
03661 876431
03661 876222
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Untere BauaufsichtsbehördeDr.-Scheube-Straße, 6
07973 Greiz