Bauleitplanung
Aufhebung des Bebauungsplanes Wohngebiet „In der Kühbergsflur“ der Stadt Zeulenroda-Triebes
Aufhebung des Bebauungsplanes Wohngebiet „In der Kühbergsflur“ der Stadt Zeulenroda-Triebes
Bekanntmachung über die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfs der Aufhebungssatzung
Der Stadtrat der Stadt Zeulenroda-Triebes hat am 24.04.2024 in öffentlicher Sitzung die Aufhebung des Bebauungsplanes der Stadt-Zeulenroda Triebes für das Wohngebiet „In der Kühbergsflur“ beschlossen. Die Aufstellung der Aufhebungssatzung erfolgt im zweistufigen Regelverfahren einschließlich Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfs der Aufhebungssatzung für den Bebauungsplan der Stadt Zeulenroda-Triebes „In der Kühbergsflur“ mit Begründung und Umweltbericht im Internet.
Der Vorentwurf der Aufhebungssatzung für den Bebauungsplan kann in der Zeit vom 03.03.2025 bis einschließlich 03.04.2025 auf der Internetseite der Stadt Zeulenroda-Triebes unter der Rubrik „Bauen & Planung“ unter https://www.zeulenroda-triebes.de/seite/566039/bauleitplanung.html eingesehen und heruntergeladen werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich.
Der Vorentwurf der Aufhebungssatzung mit Begründung und Umweltbericht liegt ergänzend zu der Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt Zeulenroda-Triebes im Bauamt der Stadtverwaltung Zeulenroda Triebes (Markt 8, 07937 Zeulenroda-Triebes, Zimmer 305)
vom 03.03.2025 bis zum 03.04.2025 zu den Dienststunden
Montag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Dienstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Donnerstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag von 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr
öffentlich aus.
Mit der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit informiert die Stadt Zeulenroda-Triebes über die Ziele und Zwecke der Planung zur Aufhebung des Bebauungsplanes für das Wohngebiet „In der Kühbergsflur“. Während der Auslegungsfrist ist der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Stadt Zeulenroda-Triebes ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Zeulenroda-Triebes, den 03.02.2025
Bergmann
Bürgermeisterin
Anlage:
Übersichtsplan zum Geltungsbereich der Aufhebungssatzung
01 - Aufhebung B-Plan In der Kühbergsflur_VE 02-2025_Planzeichnung
02 - Aufhebung B-Plan In der Kühbergsflur_VE 02-2025_Begründung
03 - Aufhebung B-Plan In der Kühbergsflur_VE 02-2025_Umweltbericht