Reisepass
Allgemeine Informationen
Notwendige Unterlagen:
- Ihren Personalausweis, bisherigen Reisepass oder Kinderreisepass
- ein aktuelles, biometrisches Lichtbild (Größe 45x35 mm) mit Frontalaufnahme und neutralem Hintergrund (nicht älter als 3 Monate)
- Original Geburtsurkunde, Abstammungsurkunde, Eheurkunde (erhältlich im zuständigen Standesamt Ihres Geburtsortes bzw. des Ortes der Eheschließung
- Bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigten erforderlich. Bei alleinigem Sorgerecht ist eine aktuelle Negativbescheinigung (nicht älter als 3 Monate) vom Jugendamt vorzulegen.
Für Reisen in bestimmte Länder benötigen Sie einen Reisepass. Dieser wird für Personen ab 12 Jahren ausgestellt. Auf Wunsch der Eltern kann auch für Kinder unter 12 Jahren ein Reisepass beantragt werden. Der Reisepass enthält einen Chip, auf dem neben dem Lichtbild auch die Fingerabdrücke gespeichert sind. Bei Kindern unter 6 Jahren werden keine Fingerabdrücke erfasst.
Informationen zum Reisepass
- Für die Beantragung des neuen Reisepasses müssen Sie persönlich zu uns kommen.
- Benötigen Sie dringend einen Reisepass, so können sie einen Express-Reisepass beantragen. Dieser ist in der Regel 3 Werktage nach Antragstellung abholbereit (bei Antragsstellung bis 10:30 Uhr). Falls die rechtzeitige Ausstellung eines Reisepasses oder Expresspasses nicht mehr möglich ist, stellen wir Ihnen einen vorläufigen Reisepass aus. Den vorläufigen Reisepass bekommen Sie sofort ausgehändigt, wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen vorlegen können. Bedenken Sie, dass manche Länder die Einreise mit einem vorläufigen Reisepass ablehnen, da dieser ohne Fingerabdrücke ausgestellt wird.
- Ob Sie für Ihr Reiseziel einen Reisepass oder ein Visum benötigen oder ob ein Personalausweis ausreicht, erfragen Sie bitte beim Auswärtigen Amt (Link hinterlegen bei dem Auswärtigem Amt).
- Bis ein Reisepass abgeholt werden kann, dauert es ab dem Tag der Antragstellung etwa drei bis vier Wochen. Bitte bringen Sie bei der Abholung Ihren bisherigen Reisepass/vorläufigen Reisepass/Kinderreisepass mit. Falls Sie nicht persönlich zur Abholung kommen, benötigen wir eine schriftliche Abholvollmacht, diese bekommen Sie bei uns. Für Personen unter 16 Jahren hat die Abholung durch einen gesetzlichen Vertreter zu erfolgen.
Gültigkeit
- Der Reisepass hat eine Gültigkeit von 10 Jahren und kann nicht verlängert werden
- Für Personen unter 24 Jahren ist er 6 Jahre gültig.
- Ein vorläufiger Reisepass ist nur 1 Jahr gültig.
Ansprechpartner
Bürgerbüro der Stadt Zeulenroda-Triebes
Schuhgasse, Eingang über Sparkasse
- 036628 48240
- 036628 48241
- 036628 48242
Öffnungszeiten:
Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
Notwendige Unterlagen
- Ihren Personalausweis, bisherigen Reisepass oder Kinderreisepass
- Ein aktuelles, biometrisches Lichtbild (Größe 45 x 35 mm) mit Frontalaufnahme und neutralem Hintergrund (nicht älter als 3 Monate)
- Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde/Eheurkunde (erhältlich im zuständigen Standesamt Ihres Geburtsortes bzw. des Ortes Ihrer Eheschließung)
- Bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigten erforderlich. Bei alleinigem Sorgerecht ist eine aktuelle Negativbescheinigung (nicht älter als 3 Monate) vom Jugendamt vorzulegen.
Gebühren
- 37,50 Euro für Personen unter 24 Jahren
- 60,00 Euro für Personen ab 24 Jahren
- 26,00 Euro für einen vorläufigen maschinenlesbaren Reisepass
- zuzüglich 32,00 Euro für einen Expresspass
- zuzüglich 22,00 Euro für einen 48-Seitenpass
- zuzüglich 54,00 Euro für einen 48-Seiten-Expresspass
Ansprechpartner
BürgerbüroSchuhgasse, Eingang über Sparkasse
Formulare
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