2.Entwurf des Regionalplanes Ostthüringen
Hier veröffentlichen wir den 2. Entwurf des Regionalplanes für Ostthüringen :
Pressemeldung der Regionalen Planungsgemeinschaft Ostthüringen
Bekanntmachung über die Beteiligung zum 2. Entwurf des Regionalplanes Ostthüringen
Die Planungsversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Ostthüringen hat am 2. Juni 2023 in Hermsdorf beschlossen, ein zweites Beteiligungsverfahren zum Entwurf des Regionalplanes Ostthüringen durchzuführen. Nach der ersten Beteiligung zwischen März und Mai 2019 waren nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen Änderungen am Regionalplanentwurf erforderlich. Zudem hat die zwischenzeitliche Ausgliederung des Teilplans Windenergie zu einer Verzögerung im Verfahren geführt, wodurch Inhalte des gesamten Planentwurfs auf ihre Aktualität hin geprüft werden mussten. Der geänderte Entwurf des Regionalplanes Ostthüringen, das dazugehörige Kartenmaterial, die ausgewerteten Stellungnahmen und der ergänzende Umweltbericht werden vom 24. Juli bis einschließlich 25. September 2023 auf den Internetseiten der Regionalen Planungsgemeinschaft Ostthüringen sowie zusätzlich bei den Landratsämtern und Stadtverwaltungen von Gera und Jena zur Beteiligung ausgelegt.
Bürger, Behörden, Verwaltungen, Vereine und Initiativen, Unternehmen, Verbände und weitere Institutionen haben Gelegenheit, sich mit den geänderten Planinhalten des Regionalplanes Ostthüringen erneut zu befassen und hierzu Stellung zu nehmen. Die Unterlagen werden vom 24. Juli bis einschließlich 25. September 2023 öffentlich zur Beteiligung ausgelegt. Der Textteil des 2. Entwurfs des Regionalplans Ostthüringen, die Raumnutzungskarte sowie weitere kapitelanhängige Karten, der Umweltbericht und die Abwägungsergebnisse der ersten Beteiligung von 2019 sowie weitere zweckdienliche Unterlagen können unkompliziert und bequem über die Startseite der Regionalen Planungsgemeinschaft ab dem 24. Juli 2023 unter: https://regionalplanung.thueringen.de/ostthueringen aufgerufen und eingesehen werden. Zusätzlich liegt der Entwurf des Regionalplanes für diejenigen ohne Internetanschluss an öffentlich zugänglichen Computern zur Einsichtnahme in den Landratsämtern der zugehörigen Landkreise (Altenburger Land, Landkreis Greiz, Saale-Holzland-Kreis, Saale-Orla-Kreis sowie Saalfeld-Rudolstadt) und den beiden kreisfreien Städten Gera und Jena vor. Bei der Geschäftsstelle der Regionalen Planungsgemeinschaft Ostthüringen am Puschkinplatz 7 in Gera steht im genannten Zeitraum eine analoge Papierfassung zur Sichtung bereit. Die Auslegungsorte und Öffnungszeiten sind ebenfalls auf der Internetseite der Regionalen Planungsgemeinschaft Ostthüringen zu finden sowie im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 28/2023 vom 10.07.2023.
Der Regionalplan ist ein übergeordneter und zusammenfassender Raumordnungsplan für das Gebiet der Planungsregion Ostthüringen. Durch den Regionalplan werden Gebiete festgelegt, in denen bestimmte Vorhaben oder Nutzungen planerisch begünstigt werden. Der Regionalplan legt unter anderem fest, wo in Ostthüringen großflächige Industrie- und Gewerbebetriebe angesiedelt werden sollen und somit neue Arbeitsplätze entstehen, welche bedeutenden Verkehrsinfrastrukturprojekte in der Planungsregion den Vorzug erhalten, wie zukünftige Einzelhandelsgroßprojekte umgesetzt werden können, wo attraktive Freiräume für Erholungssuchende von jeglicher Bebauung freigehalten werden und auch sogenannte Retentionsflächen (Hochwasserflächen) erhalten bleiben. Der Sachliche Teilplan Windenergie Ostthüringen ist bereits am 21. Dezember 2020 in Kraft getreten und rechtskräftig. Somit ist beim ausgelegten zweiten Entwurf des Regionalplanes Ostthüringen das Thema Windenergie nicht Bestandteil der Unterlagen. Zudem wurde in der Regionalen Planungsgemeinschaft entschieden, den Abschnitt Kulturerbe herauszulösen und gesondert mit einem zukünftig fortzuschreibenden Teilplan Windenergie zu bearbeiten.
Mit dem zweiten Entwurf des Regionalplanes Ostthüringen ist die Regionale Planungsgemeinschaft auf der Zielgeraden zu einem flächendeckenden und aktuellen Regionalplan für die Planungsregion, der alle Voraussetzungen für eine nachhaltige Entwicklung der Region schafft. Nach Beendigung der zweiten Beteiligung werden alle Stellungnahmen fachlich und sachgerecht erfasst, ausgewertet sowie gegeneinander und untereinander abgewogen, bevor die Planungsversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Ostthüringen über den finalen Entwurf des Regionalplans berät und entscheidet. Ein Abschluss des Verfahrens zur Änderung des Regionalplanes Ostthüringen mit Fertigstellung des Regionalplans ist für 2024 vorgesehen.
Stellungnahmen zum aktuellen Regionalplanentwurf und den zugehörigen Unterlagen richten Sie bitte ab dem 24. Juli 2023 an folgende E-Mail-Adresse:
oder postalisch an:
Regionalen Planungsstelle Ostthüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt,
Puschkinplatz 7,
07545 Gera
Eine mündlich zur Niederschrift vorgebracht Stellungnahme kann ebenfalls bei der Geschäftsstelle der Regionalen Planungsgemeinschaft abgelegt werden. Hier liegen auch die Planunterlagen während Auslegungszeitraums zur Einsichtnahme zu folgenden Öffnungszeiten aus:
Mo. bis Do.: 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr,
Fr.: 09:00 – 12:00 Uhr
Pressemeldung der Regionalen Planungsgemeinschaft Ostthüringen
Bekanntmachung über die Beteiligung zum 2. Entwurf des Regionalplanes Ostthüringen
Die Planungsversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Ostthüringen hat am 2. Juni 2023 in Hermsdorf beschlossen, ein zweites Beteiligungsverfahren zum Entwurf des Regionalplanes Ostthüringen durchzuführen. Nach der ersten Beteiligung zwischen März und Mai 2019 waren nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen Änderungen am Regionalplanentwurf erforderlich. Zudem hat die zwischenzeitliche Ausgliederung des Teilplans Windenergie zu einer Verzögerung im Verfahren geführt, wodurch Inhalte des gesamten Planentwurfs auf ihre Aktualität hin geprüft werden mussten. Der geänderte Entwurf des Regionalplanes Ostthüringen, das dazugehörige Kartenmaterial, die ausgewerteten Stellungnahmen und der ergänzende Umweltbericht werden vom 24. Juli bis einschließlich 25. September 2023 auf den Internetseiten der Regionalen Planungsgemeinschaft Ostthüringen sowie zusätzlich bei den Landratsämtern und Stadtverwaltungen von Gera und Jena zur Beteiligung ausgelegt.
Bürger, Behörden, Verwaltungen, Vereine und Initiativen, Unternehmen, Verbände und weitere Institutionen haben Gelegenheit, sich mit den geänderten Planinhalten des Regionalplanes Ostthüringen erneut zu befassen und hierzu Stellung zu nehmen. Die Unterlagen werden vom 24. Juli bis einschließlich 25. September 2023 öffentlich zur Beteiligung ausgelegt. Der Textteil des 2. Entwurfs des Regionalplans Ostthüringen, die Raumnutzungskarte sowie weitere kapitelanhängige Karten, der Umweltbericht und die Abwägungsergebnisse der ersten Beteiligung von 2019 sowie weitere zweckdienliche Unterlagen können unkompliziert und bequem über die Startseite der Regionalen Planungsgemeinschaft ab dem 24. Juli 2023 unter: https://regionalplanung.thueringen.de/ostthueringen aufgerufen und eingesehen werden. Zusätzlich liegt der Entwurf des Regionalplanes für diejenigen ohne Internetanschluss an öffentlich zugänglichen Computern zur Einsichtnahme in den Landratsämtern der zugehörigen Landkreise (Altenburger Land, Landkreis Greiz, Saale-Holzland-Kreis, Saale-Orla-Kreis sowie Saalfeld-Rudolstadt) und den beiden kreisfreien Städten Gera und Jena vor. Bei der Geschäftsstelle der Regionalen Planungsgemeinschaft Ostthüringen am Puschkinplatz 7 in Gera steht im genannten Zeitraum eine analoge Papierfassung zur Sichtung bereit. Die Auslegungsorte und Öffnungszeiten sind ebenfalls auf der Internetseite der Regionalen Planungsgemeinschaft Ostthüringen zu finden sowie im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 28/2023 vom 10.07.2023.
Der Regionalplan ist ein übergeordneter und zusammenfassender Raumordnungsplan für das Gebiet der Planungsregion Ostthüringen. Durch den Regionalplan werden Gebiete festgelegt, in denen bestimmte Vorhaben oder Nutzungen planerisch begünstigt werden. Der Regionalplan legt unter anderem fest, wo in Ostthüringen großflächige Industrie- und Gewerbebetriebe angesiedelt werden sollen und somit neue Arbeitsplätze entstehen, welche bedeutenden Verkehrsinfrastrukturprojekte in der Planungsregion den Vorzug erhalten, wie zukünftige Einzelhandelsgroßprojekte umgesetzt werden können, wo attraktive Freiräume für Erholungssuchende von jeglicher Bebauung freigehalten werden und auch sogenannte Retentionsflächen (Hochwasserflächen) erhalten bleiben. Der Sachliche Teilplan Windenergie Ostthüringen ist bereits am 21. Dezember 2020 in Kraft getreten und rechtskräftig. Somit ist beim ausgelegten zweiten Entwurf des Regionalplanes Ostthüringen das Thema Windenergie nicht Bestandteil der Unterlagen. Zudem wurde in der Regionalen Planungsgemeinschaft entschieden, den Abschnitt Kulturerbe herauszulösen und gesondert mit einem zukünftig fortzuschreibenden Teilplan Windenergie zu bearbeiten.
Mit dem zweiten Entwurf des Regionalplanes Ostthüringen ist die Regionale Planungsgemeinschaft auf der Zielgeraden zu einem flächendeckenden und aktuellen Regionalplan für die Planungsregion, der alle Voraussetzungen für eine nachhaltige Entwicklung der Region schafft. Nach Beendigung der zweiten Beteiligung werden alle Stellungnahmen fachlich und sachgerecht erfasst, ausgewertet sowie gegeneinander und untereinander abgewogen, bevor die Planungsversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Ostthüringen über den finalen Entwurf des Regionalplans berät und entscheidet. Ein Abschluss des Verfahrens zur Änderung des Regionalplanes Ostthüringen mit Fertigstellung des Regionalplans ist für 2024 vorgesehen.
Stellungnahmen zum aktuellen Regionalplanentwurf und den zugehörigen Unterlagen richten Sie bitte ab dem 24. Juli 2023 an folgende E-Mail-Adresse:
oder postalisch an:
Regionalen Planungsstelle Ostthüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt,
Puschkinplatz 7,
07545 Gera
Eine mündlich zur Niederschrift vorgebracht Stellungnahme kann ebenfalls bei der Geschäftsstelle der Regionalen Planungsgemeinschaft abgelegt werden. Hier liegen auch die Planunterlagen während Auslegungszeitraums zur Einsichtnahme zu folgenden Öffnungszeiten aus:
Mo. bis Do.: 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr,
Fr.: 09:00 – 12:00 Uhr
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