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Bauabnahmen & Baukontrollen


Allgemeine Informationen

Neu errichtete Gebäude, bauliche Nutzungsänderungen und sonstige bauliche Anlagen sind in der Regel nach Abschluss bestimmter Arbeiten einer Schlussabnahme zu unterziehen. Das bewilligte Bauvorhaben wird sowohl auf die Einhaltung der Baugenehmigung als auch der genehmigten Baupläne kontrolliert.


Ansprechpartner

Untere Bauaufsichtsbehörde
Dr.-Scheube-Straße, 6
07973 Greiz