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Lärmaktionsplan

EU Umgebungslärmrichtlinie 202/49/EG

Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Lärmaktionsplanes ohne Maßnahmen der Stadt Zeulenroda-Triebes

Zur Wahrung der EU-Frist stehen der Entwurf des Lärmaktionsplanes ohne Maßnahmen der Stadt Zeulenroda-Triebes im Zeitraum vom 

Dienstag, 08.01.2025 bis einschließlich Freitag, 24.01.2025 

auf der Internetseite der Stadt unter der Rubrik „Bauen & Planen“ zur jedermann Einsicht zur Verfügung.

Zudem wird der Entwurf während der nachfolgenden Zeiten im Bauamt der Stadtverwaltung Zeulenroda-Triebes (Markt 8, 07937 Zeulenroda-Triebes, Zimmer 305) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Montag:              09:00 bis 12:00 Uhr,       13:00 bis 15:00 Uhr

Diensttag:           09:00 bis 12:00 Uhr,       13:00 bis 16:00 Uhr

Mittwoch:          09:00 bis 12:00 Uhr,       13:00 bis 15:00 Uhr

Donnerstag:      09:00 bis 12:00 Uhr,       13:00 bis 18:00 Uhr

Freitag:                 09:00 bis 11.00 Uhr

Während der o. g. Auslegungszeiten können von jedermann Anregungen zum Planentwurf schriftlich, elektronisch oder zu den o. g. Zeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Elektronische Stellungnahmen (E-Mail-Stellungnahmen) sind an die folgende E-Mail-Anschrift zu richten:

               

 

Die Stadt Zeulenroda-Triebes hat das Büro SVU Dresden Stadt-Verkehr-Umwelt mit der Erarbeitung des Lärmaktionsplanes beauftragt.

Der Lärmaktionsplan mit Maßnahmen soll im März/ April 2025 öffentlich ausgelegt werden. 

Dazu wird die Bekanntmachung in der März-Ausgabe des Amtsblattes der Stadt Zeulenroda-Triebes erscheinen. 

 

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