Lärmaktionsplan
EU Umgebungslärmrichtlinie 202/49/EG
Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Lärmaktionsplanes der Stadt Zeulenroda-Triebes
Der Entwurf des Lärmaktionsplanes der Stadt Zeulenroda-Triebes einschließlich Anlagen stehen hier im Zeitraum vom
Montag, 10.03.2025 bis einschließlich Freitag, 11.04.2025 zur jedermann Einsicht zur Verfügung.
Zudem wird der Entwurf während der nachfolgenden Zeiten im Bauamt der Stadtverwaltung Zeulenroda-Triebes (Markt 8, 07937 Zeulenroda-Triebes, Zimmer 305) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Montag: 09:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 15:00 Uhr
Diensttag: 09:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 15:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 18:00 Uhr
Freitag: 09:00 bis 11.00 Uhr
Während der o. g. Auslegungszeiten können von jedermann Anregungen zum Planentwurf schriftlich, elektronisch oder zu den o. g. Zeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Elektronische Stellungnahmen (E-Mail-Stellungnahmen) sind an die folgende E-Mail-Anschrift zu richten:
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