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Lärmaktionsplan

EU Umgebungslärmrichtlinie 202/49/EG

Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Lärmaktionsplanes der Stadt Zeulenroda-Triebes

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes der Stadt Zeulenroda-Triebes einschließlich Anlagen stehen hier im Zeitraum vom 

Montag, 10.03.2025 bis einschließlich Freitag, 11.04.2025 zur jedermann Einsicht zur Verfügung.

 

Zudem wird der Entwurf während der nachfolgenden Zeiten im Bauamt der Stadtverwaltung Zeulenroda-Triebes (Markt 8, 07937 Zeulenroda-Triebes, Zimmer 305) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Montag:            09:00 bis 12:00 Uhr,       13:00 bis 15:00 Uhr

Diensttag:         09:00 bis 12:00 Uhr,       13:00 bis 16:00 Uhr

Mittwoch:         09:00 bis 12:00 Uhr,       13:00 bis 15:00 Uhr

Donnerstag:      09:00 bis 12:00 Uhr,       13:00 bis 18:00 Uhr

Freitag:             09:00 bis 11.00 Uhr

Während der o. g. Auslegungszeiten können von jedermann Anregungen zum Planentwurf schriftlich, elektronisch oder zu den o. g. Zeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Elektronische Stellungnahmen (E-Mail-Stellungnahmen) sind an die folgende E-Mail-Anschrift zu richten:

Hier klicken für:

Entwurf Lärmaktionsplan 2025 

Lärmaktionsplan Maßnahmentabelle 2025