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Veranstaltungs-Ticker

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Leitfaden für Anmeldung städtischer Veranstaltungen auf den Ortsteilen

Leitfaden für das Anmelden von städtischer Veranstaltungen 

der Ortsteile von Zeulenroda-Triebes  

 

Hier finden die Ortsteilräte der Ortsteile von Zeulenroda-Triebes alle notwendigen Informationen 

zur Voranmeldung einer städtischen Veranstaltung auf den Ortteilen. 

 

Dazu gehören ausschließlich :

- Maibaumsetzen

- das jährliche Dorf- / Ortsteilfest

- Winterfest (weihnachtsmarktähnlich) 

 

Alle, zur ordentlichen Anmeldung benötigten, Formulare stehen auf der
Homepage der Stadtverwaltung Zeulenroda-Triebes, zum Download unter diesem Link bereit:

(LINK WIRD ZEITNACH NOCH EINGEFÜGT)

 

Informationen zu den Formularen 

 

Alle ausgefüllten Formulare sind nicht an die jeweilige Behörde zu senden, 

sondern ausschließlich an

 

1) • Vorinformationen über geplante Veranstaltungen und Projekte …
Dieses Formblatt dient ausschließlich der frühzeitigen Meldung, um die Stadtverwaltung Zeulenroda -Triebes bei der jährlichen Planung, Koordination . Diese Vorinformationen stellen keine behördliche Veranstaltungsanzeige nach § 42 OBG dar.)

2) • Veranstaltungsanzeige § 42 OBG

Die Veranstaltungsanzeige ist bei jeder öffentlichen Veranstaltung auszufüllen. Mindestens 14 Tage vor der Veranstaltung.   
 

3) • Veranstaltererklärung
- bei Veranstaltung durch Dritte (Vereine) → Vorlage und Bestätigung vom Veranstalter
- bei städtischer Veranstaltung → Vorlage und Ausstellung durch Stadtverwaltung ZR-TR


4)  • Antrag auf Sperrzeitverkürzung

Dieser Antrag ist nur auszufüllen bei Veranstaltungen die nach 22:00 Uhr fortgeführt werden. 
 

5) • Antrag zur Durchführung einer Veranstaltung im öffentlichen Verkehrsraum

Dieser Antrag ist nur auszufüllen bei Veranstaltungen die im öffentlichen Verkehrsraum stattfinden und

somit Einschränkungen oder Sperrungen von öffentlichen Plätzen oder Straßen verursachen. 


6) • GEMA zur GEMA Anmeldung  

Das Formblatt für die GEMA-Anmeldung ist nur bei Veranstaltungen auszufüllen, bei der es zu

Aufführungen von Musik oder Videoaufnahmen kommt. Bei Aufführungen von Live-Musik ist eine

Titelliste ( Songtitel + ggf. Autor /Komponist) bis spätestens 14 Tage nach der Veranstaltung einzureichen. 

Bei Künstlerauftritten, bei denen die Titelfolge schon vorher feststeht, ist dies auch bereits vor der 

Veranstaltung möglich.