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Veranstaltungs-Ticker

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Aus aktuellem Anlass – Einblick zur Sachlage am Bungalowdorf Zadelsdorf

Aus aktuellem Anlass informiert die Stadtverwaltung Zeulenroda-Triebes über die derzeitige Parksituation und die Hintergründe der bestehenden Verkehrsbeschränkung im Bereich des Bungalowdorfes und der Badestelle.

Die heutige Situation hat ihre Wurzeln bereits in den frühen 1990er-Jahren. Die betreffende Straße befindet sich im Eigentum der Eigentümergemeinschaft des Bungalowdorfes und ist im Bebauungsplan als private Straße festgesetzt. Die derzeit bestehende Durchfahrtsbeschränkung ist daher rechtmäßig.

Ergänzend muss jedoch dazu gesagt werden, dass die Errichtung des Pollers durch die Eigentümergemeinschaft u.a. mit der Unvernunft der Benutzer der Straße und der Badebesucher verbunden ist. (z.B.: viel zu schnelles Fahren, Müllentsorgung, wildes Parken auf den Wiesen, …)

Die Stadtverwaltung Zeulenroda-Triebes versucht seit vielen Jahren u.a. in Kommunikation mit der Eigentümergemeinschaft, Lösungsansätze zu finden die Straße öffentlich zu nutzen.

Es gab und gibt auch Bestrebungen im Bereich des ehemaligen Strandbades zusätzliche sanfte touristische Angebote zu etablieren, um das Angebot zu erweitern. Hierzu bedarf es eben auch dieser öffentlichen Verkehrsanbindung.   

Da aufgrund der erläuterten Situation eine Errichtung von zusätzlichen öffentlichen Parkplätzen näher am Wasser aktuell nicht möglich ist, müssen die Badebesucher weiterhin den Parkplatz vor der Einfahrt ins Bungalowdorf nutzen.

Die Stadtverwaltung Zeulenroda-Triebes bittet alle Besucherinnen und Besucher um Verständnis und zugleich darum, die bestehenden Verkehrsregelungen zu beachten und Rücksicht auf Anwohner, Eigentümer und andere Erholungssuchende zu nehmen.
 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Zeulenroda-Triebes
Sa, 15. August 2026

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