Personalausweis
Allgemeine Informationen
Personalausweis
Ab dem 16. Geburtstag besteht Personalausweispflicht. Dies gilt nicht, wenn Sie bereits einen Reisepass besitzen.
Für die Beantragung des neuen Ausweises müssen Sie persönlich vorsprechen.
Benötigen Sie dringend einen Personalausweis, so können sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Diesen bekommen Sie sofort ausgehändigt.
Bis ein Personalausweis abgeholt werden kann, dauert es ab dem Tag der Antragstellung etwa zwei bis drei Wochen. Sie werden von der Bundesdruckerei angeschrieben, wenn der Ausweis fertig ist (Zustellung PIN-Brief). Dies gilt nicht für Jugendliche, die mehr als drei Monate vor ihrem 16. Geburtstag einen Personalausweis beantragt haben -sie erhalten keinen PIN-Brief.
Bitte bringen Sie bei der Abholung Ihren bisherigen Personalausweis/vorläufigen Personalausweis/Kinderreisepass mit. Falls Sie nicht persönlich zur Abholung kommen können, benötigen wir eine schriftliche Abholvollmacht, welche Sie von uns erhalten.
Gültigkeit
Der Personalausweis hat eine Gültigkeit von 10 Jahren und kann nicht verlängert werden.
Für Personen unter 24 Jahren ist der Ausweis 6 Jahre gültig.
Gebühren
22,80 Euro für Personen unter 24 Jahren
37,00 Euro für Personen ab 24 Jahren
10,00 Euro für einen vorläufigen Personalausweis
Notwendige Unterlagen
- Ihren bisherigen Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass
- aktuelles, biometrisches Lichtbild (Größe 45 x 35 mm) mit Frontalaufnahme und neutralem Hintergrund (nicht älter als 6 Monate)
- Original Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde/Eheurkunde (erhältlich im zuständigen Standesamt Ihres Geburtsortes bzw. des Ortes Ihrer Eheschließung)
- Bei unter 16-Jährigen ist das Einverständnis beider Sorgeberechtigten notwendig bzw. bei alleiniger Sorge ist die Vorlage einer aktuellen Negativbescheinigung (nicht älter als 3 Monate) vom Jugendamt erforderlich.
Wohnsitz im Ausland
Deutsche Staatsangehörige, die im Ausland wohnen, können bei der für sie zuständigen Auslandsvertretung einen Personalausweis neu beantragen, ändern oder als verloren melden. Sie können dort auch die elektronischen Zusatzfunktionen des Personalausweises aktivieren oder deaktivieren lassen oder die persönliche PIN ändern. Das Auswärtige Amt Berlin hält für Sie wichtige Hinweise und eine Übersicht über die zuständigen Personalausweisbehörden im Ausland bereit.
Vorläufiger Personalausweis
Notwendige Unterlagen:
- 2Ihren bisherigen Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass.
- Ein aktuelles, biometrisches Lichtbild (Größe 45 x 35 mm) mit Frontalaufnahme und neutralem Hintergrund (nicht älter als 3 Monate)
- Geburtsurkunde, Abstammungsurkunde, Eheurkunde (erhältlich im zuständigen Standesamt Ihres Geburtsortes bzw. des Ortes Ihrer Eheschließung)
- Bei unter 16-Jährigen ist das Einverständnis beider Sorgeberechtigten notwendig bzw. bei alleiniger Sorge ist die Vorlage einer aktuellen Negativbescheinigung vom Jugendamt erforderlich.
Gültigkeit
Der vorläufige Personalausweis hat eine Gültigkeit von max. 3 Monaten und kann nicht verlängert werden.
Gebühren
10,00 Euro
Ansprechpartner:
Bürgerbüro der Stadt Zeulenroda-Triebes
Schuhgasse, Eingang über Sparkasse
- +49 36628 48240
- +49 36628 48241
- +49 36628 48242
Öffnungszeiten:
Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
Ansprechpartner
BürgerbüroSchuhgasse, Eingang über Sparkasse