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Personalausweis


Allgemeine Informationen

Personalausweis

Ab dem 16. Geburtstag besteht Personalausweispflicht. Dies gilt nicht, wenn Sie bereits einen Reisepass besitzen.

 

Für die Beantragung des neuen Ausweises müssen Sie persönlich vorsprechen.

Benötigen Sie dringend einen Personalausweis, so können sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Diesen bekommen Sie sofort ausgehändigt.

Bis ein Personalausweis abgeholt werden kann, dauert es ab dem Tag der Antragstellung etwa zwei bis drei Wochen. Sie werden von der Bundesdruckerei angeschrieben, wenn der Ausweis fertig ist (Zustellung PIN-Brief). Dies gilt nicht für Jugendliche, die mehr als drei Monate vor ihrem 16. Geburtstag einen Personalausweis beantragt haben -sie erhalten keinen PIN-Brief.

Bitte bringen Sie bei der Abholung Ihren bisherigen Personalausweis/vorläufigen Personalausweis/Kinderreisepass mit. Falls Sie nicht persönlich zur Abholung kommen können, benötigen wir eine schriftliche Abholvollmacht, welche Sie von uns erhalten.

 


Gültigkeit

Der Personalausweis hat eine Gültigkeit von 10 Jahren und kann nicht verlängert werden.

Für Personen unter 24 Jahren ist der Ausweis 6 Jahre gültig.

 

 

Gebühren

22,80 Euro für Personen unter 24 Jahren

37,00 Euro für Personen ab 24 Jahren

10,00 Euro für einen vorläufigen Personalausweis

 


Notwendige Unterlagen

  • Ihren bisherigen Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass
  • aktuelles, biometrisches Lichtbild (Größe 45 x 35 mm) mit Frontalaufnahme und neutralem Hintergrund (nicht älter als 6 Monate)
  • Original Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde/Eheurkunde (erhältlich im zuständigen Standesamt Ihres Geburtsortes bzw. des Ortes Ihrer Eheschließung)
  • Bei unter 16-Jährigen ist das Einverständnis beider Sorgeberechtigten notwendig bzw. bei alleiniger Sorge ist die Vorlage einer aktuellen Negativbescheinigung (nicht älter als 3 Monate) vom Jugendamt erforderlich.

Wohnsitz im Ausland

Deutsche Staatsangehörige, die im Ausland wohnen, können bei der für sie zuständigen Auslandsvertretung einen Personalausweis neu beantragen, ändern oder als verloren melden. Sie können dort auch die elektronischen Zusatzfunktionen des Personalausweises aktivieren oder deaktivieren lassen oder die persönliche PIN ändern. Das Auswärtige Amt Berlin hält für Sie wichtige Hinweise und eine Übersicht über die zuständigen Personalausweisbehörden im Ausland bereit.

Vorläufiger Personalausweis

Notwendige Unterlagen:

  • 2Ihren bisherigen Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass.
  • Ein aktuelles, biometrisches Lichtbild (Größe 45 x 35 mm) mit Frontalaufnahme und neutralem Hintergrund (nicht älter als 3 Monate)
  • Geburtsurkunde, Abstammungsurkunde, Eheurkunde (erhältlich im zuständigen Standesamt Ihres Geburtsortes bzw. des Ortes Ihrer Eheschließung)
  • Bei unter 16-Jährigen ist das Einverständnis beider Sorgeberechtigten notwendig bzw. bei alleiniger Sorge ist die Vorlage einer aktuellen Negativbescheinigung vom Jugendamt erforderlich.

Gültigkeit

Der vorläufige Personalausweis hat eine Gültigkeit von max. 3 Monaten und kann nicht verlängert werden.


Gebühren

10,00 Euro


Ansprechpartner:
Bürgerbüro der Stadt Zeulenroda-Triebes
Schuhgasse, Eingang über Sparkasse

  • +49 36628 48240 
  • +49 36628 48241
  • +49 36628 48242


Öffnungszeiten: 

Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr  
Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr


Ansprechpartner

Bürgerbüro
Schuhgasse, Eingang über Sparkasse
 

Formulare

Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).