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Personalausweis


Allgemeine Informationen

Personalausweis

Ab dem 16. Geburtstag besteht Personalausweispflicht. Dies gilt nicht, wenn Sie bereits einen Reisepass besitzen.

 

Für die Beantragung des neuen Ausweises müssen Sie persönlich vorsprechen.

Benötigen Sie dringend einen Personalausweis, so können sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Diesen bekommen Sie sofort ausgehändigt.

Bis ein Personalausweis abgeholt werden kann, dauert es ab dem Tag der Antragstellung etwa zwei bis drei Wochen. Bitte bringen Sie bei der Abholung Ihren bisherigen Personalausweis/vorläufigen Personalausweis/Kinderreisepass mit. Falls Sie nicht persönlich zur Abholung kommen können, benötigen wir eine schriftliche Abholvollmacht, welche Sie von uns erhalten.

 


Gültigkeit

Der Personalausweis hat eine Gültigkeit von 10 Jahren und kann nicht verlängert werden.

Für Personen unter 24 Jahren ist der Ausweis 6 Jahre gültig.

 

Gebühren

27,60 Euro für Personen unter 24 Jahren

46,00 Euro für Personen ab 24 Jahren

10,00 Euro für einen vorläufigen Personalausweis

 


Notwendige Unterlagen

  • Ihren bisherigen Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass

  • Ab dem 15. Juli 2025 ist es nicht mehr möglich, bei der Beantragung von Dokumenten wie dem Personalausweis oder Reisepass biometrische Passbilder in Papierform vorzulegen. Aufgrund einer Änderung der Personalausweis- und Passverordnung erfolgt die Übermittlung der Passbilder künftig ausschließlich auf elektronischem Weg. Ab diesem Zeitpunkt können Passbilder direkt im Einwohnermeldeamt Zeulenroda-Triebes gegen eine Gebühr selbst angefertigt werden.

  • Original Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde/Eheurkunde (erhältlich im zuständigen Standesamt Ihres Geburtsortes bzw. des Ortes Ihrer Eheschließung)

  • Bei unter 16-Jährigen ist das Einverständnis beider Sorgeberechtigten notwendig bzw. bei alleiniger Sorge ist die Vorlage einer aktuellen Negativbescheinigung (nicht älter als 3 Monate) vom Jugendamt erforderlich.


Wohnsitz im Ausland

Deutsche Staatsangehörige, die im Ausland wohnen, können bei der für sie zuständigen Auslandsvertretung einen Personalausweis neu beantragen, ändern oder als verloren melden. Sie können dort auch die elektronischen Zusatzfunktionen des Personalausweises aktivieren oder deaktivieren lassen oder die persönliche PIN ändern. Das Auswärtige Amt Berlin hält für Sie wichtige Hinweise und eine Übersicht über die zuständigen Personalausweisbehörden im Ausland bereit.

Vorläufiger Personalausweis

Notwendige Unterlagen:

  • Ihren bisherigen Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass.

  • Ab dem 15. Juli 2025 ist es nicht mehr möglich, bei der Beantragung von Dokumenten wie dem Personalausweis oder Reisepass biometrische Passbilder in Papierform vorzulegen. Aufgrund einer Änderung der Personalausweis- und Passverordnung erfolgt die Übermittlung der Passbilder künftig ausschließlich auf elektronischem Weg. Ab diesem Zeitpunkt können Passbilder direkt im Einwohnermeldeamt Zeulenroda-Triebes gegen eine Gebühr selbst angefertigt werden.

  • Original Geburtsurkunde, Abstammungsurkunde, Eheurkunde (erhältlich im zuständigen Standesamt Ihres Geburtsortes bzw. des Ortes Ihrer Eheschließung)

  • Bei unter 16-Jährigen ist das Einverständnis beider Sorgeberechtigten notwendig bzw. bei alleiniger Sorge ist die Vorlage einer aktuellen Negativbescheinigung vom Jugendamt erforderlich.


Gültigkeit

Der vorläufige Personalausweis hat eine Gültigkeit von max. 3 Monaten und kann nicht verlängert werden.


Gebühren

10,00 Euro


Ansprechpartner:
Stadtverwaltung Zeulenroda-Triebes

Einwohnermeldeamt

Markt 1

07937 Zeulenroda-Triebes

Eingang über Sparkasse (Schuhgasse) - barrierefrei

  • +49 36628 48240 

  • +49 36628 48241

  • +49 36628 48242


Öffnungszeiten: 

Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr  
Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr

und an folgenden Samstagen von 09:00 - 11:00 Uhr

 

31.01.2026

28.02.2026

28.03.2026

25.04.2026

30.05.2026

27.06.2026

25.07.2026

29.08.2026

26.09.2026

24.10.2026

28.11.2026

19.12.2026


Ansprechpartner

Einwohnermeldeamt der Stadt Zeulenroda-Triebes
Eingang über Sparkasse (Schuhgasse) - barrierefrei
 

(036628) 48240

Formulare

Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).