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Kinderreisepass


Allgemeine Informationen

Sie benötigen ein Reisedokument für Ihr Kind? Dann können Sie für Kinder unter 12 Jahren einen Kinderreisepass beantragen.

 

Informationen zum Kinderreisepass

Der Kinderreisepass gilt 1 Jahr, maximal aber mit einer Gültigkeit bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.

Gültigkeit

  • Ein Kinderreisepass kann bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres verlängert werden.
  • Sollte der Kinderreisepass schon abgelaufen sein, so ist eine Verlängerung nicht mehr möglich. In diesem Fall kann nur ein neuer Kinderreisepass ausgestellt werden.

 


Notwendige Unterlagen

  • Den bisherigen Kinderreisepass (wenn vorhanden)
  • Kind muss bei Antragstellung anwesend sein
  • Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde (erhältlich im zuständigen Standesamt des Geburtsortes)
  • Ein aktuelles, biometrisches Lichtbild (Größe 45 x 35 mm) mit Frontalaufnahme und neutralem Hintergrund (nicht älter als 3 Monate)
  • Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigter, es sei denn, ein Elternteil weist das alleinige Sorgerecht nach, die Vorlage des Sorgerechtsbeschlusses  bzw. Negativbescheinigung (nicht älter als 3 Monate) vom Jugendamt zwingend erforderlich.

Gebühren

  • 13,00 Euro für Neuausstellungen
  • 6,00 Euro für Verlängerungen oder Lichtbildaktualisierungen

Ansprechpartner

Bürgerbüro
Schuhgasse, Eingang über Sparkasse
 

Formulare

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