Kinderreisepass
Allgemeine Informationen
Sie benötigen ein Reisedokument für Ihr Kind? Dann können Sie für Kinder unter 12 Jahren einen Kinderreisepass beantragen.
Informationen zum Kinderreisepass
Der Kinderreisepass gilt 1 Jahr, maximal aber mit einer Gültigkeit bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.
Gültigkeit
- Ein Kinderreisepass kann bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres verlängert werden.
- Sollte der Kinderreisepass schon abgelaufen sein, so ist eine Verlängerung nicht mehr möglich. In diesem Fall kann nur ein neuer Kinderreisepass ausgestellt werden.
Notwendige Unterlagen
- Den bisherigen Kinderreisepass (wenn vorhanden)
- Kind muss bei Antragstellung anwesend sein
- Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde (erhältlich im zuständigen Standesamt des Geburtsortes)
- Ein aktuelles, biometrisches Lichtbild (Größe 45 x 35 mm) mit Frontalaufnahme und neutralem Hintergrund (nicht älter als 3 Monate)
- Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigter, es sei denn, ein Elternteil weist das alleinige Sorgerecht nach, die Vorlage des Sorgerechtsbeschlusses bzw. Negativbescheinigung (nicht älter als 3 Monate) vom Jugendamt zwingend erforderlich.
Gebühren
- 13,00 Euro für Neuausstellungen
- 6,00 Euro für Verlängerungen oder Lichtbildaktualisierungen
Ansprechpartner
BürgerbüroSchuhgasse, Eingang über Sparkasse
Formulare
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