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Wohnungsgeberbescheinigung


Allgemeine Informationen

Seit dem 1. November 2015 haben Vermieter die Pflicht, bei An- und Abmeldung von Mietern zum Einwohnermelderegister mitzuwirken. Sie müssen dazu eine „Vermieterbescheinigung“ (Wohnungsgeberbestätigung nach§ 19 Bundesmeldegesetz) erstellen, wenn ein Mieter aus der vermieteten Wohnung auszieht oder einzieht.

 

 


Ansprechpartner

Einwohnermeldeamt der Stadt Zeulenroda-Triebes
Eingang über Sparkasse (Schuhgasse) - barrierefrei
 

Herr Tony Keil
Telefon (036628) 48330


Formulare

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