Lärmaktionsplan 2025 liegt zur Ansicht aus
EU Umgebungslärmrichtlinie 202/49/EG
Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Lärmaktionsplanes der Stadt Zeulenroda-Triebes
Der Entwurf des Lärmaktionsplanes der Stadt Zeulenroda-Triebes einschließlich Anlagen stehen im Zeitraum vom
Montag, 10.03.2025 bis einschließlich Freitag, 11.04.2025
auf der Internetseite der Stadt unter der Rubrik „Bauen & Planen“ zur jedermann Einsicht zur Verfügung.
Zudem wird der Entwurf während der nachfolgenden Zeiten im Bauamt der Stadtverwaltung Zeulenroda-Triebes (Markt 8, 07937 Zeulenroda-Triebes, Zimmer 305) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Montag: 09:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 15:00 Uhr
Diensttag: 09:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 15:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 18:00 Uhr
Freitag: 09:00 bis 11.00 Uhr
Während der o. g. Auslegungszeiten können von jedermann Anregungen zum Planentwurf schriftlich, elektronisch oder zu den o. g. Zeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Elektronische Stellungnahmen (E-Mail-Stellungnahmen) sind an die folgende E-Mail-Anschrift zu richten:
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