Online-MeldewesenBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Lärmaktionsplan 2025 liegt zur Ansicht aus

EU Umgebungslärmrichtlinie 202/49/EG

Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Lärmaktionsplanes der Stadt Zeulenroda-Triebes

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes der Stadt Zeulenroda-Triebes einschließlich Anlagen stehen im Zeitraum vom 

Montag, 10.03.2025 bis einschließlich Freitag, 11.04.2025

auf der Internetseite der Stadt unter der Rubrik „Bauen & Planen“ zur jedermann Einsicht zur Verfügung.

Zudem wird der Entwurf während der nachfolgenden Zeiten im Bauamt der Stadtverwaltung Zeulenroda-Triebes (Markt 8, 07937 Zeulenroda-Triebes, Zimmer 305) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Montag:              09:00 bis 12:00 Uhr,       13:00 bis 15:00 Uhr

Diensttag:           09:00 bis 12:00 Uhr,       13:00 bis 16:00 Uhr

Mittwoch:          09:00 bis 12:00 Uhr,       13:00 bis 15:00 Uhr

Donnerstag:      09:00 bis 12:00 Uhr,       13:00 bis 18:00 Uhr

Freitag:                 09:00 bis 11.00 Uhr

Während der o. g. Auslegungszeiten können von jedermann Anregungen zum Planentwurf schriftlich, elektronisch oder zu den o. g. Zeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Elektronische Stellungnahmen (E-Mail-Stellungnahmen) sind an die folgende E-Mail-Anschrift zu richten:

               

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Zeulenroda-Triebes
Mo, 10. März 2025

Bild zur Meldung

Weitere Meldungen